Satzung und Hausordnung der Fitness - Gruppe Süd
Gültig ab 03.11.2011
1. Eintritt
1.1 Aufgenommen werden können üstra- Beschäftigte sowie deren Angehörige (mit
Angehörigen Fahrausweis). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, bei
Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.2 Bei Betriebsfremden beträgt das Mindestalter 18 Jahre
1.3 Alle Mitglieder der Sparte Fitness - Gruppe Süd müssen Mitglieder der üstra-
Sportgemeinschaft sein oder werden.
1.4 Betriebsfremde Mitglieder werden bis zu einem Anteil von 10% der
Gesamtmitgliederzahl der Sparte Fitness aufgenommen. (Für den Beitrag der
Sportgemeinschaft muss eine Einzugsermächtigung abgegeben werden).
1.5 Die Aufnahme in die Sparte Fitness (Süd) erfolgt nur über die Spartenleitung
der Sparte Fitness (Süd).
1.6 Die Höchstmitgliederzahl ist auf 250 Mitglieder begrenzt, da die Räume sonst
überfüllt und optimale Trainingsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.
1.7 Ab dem 01.01.2012 sind bei Eintritt von üstra-Mitarbeitern insgesamt 68,00 zu
zahlen (Jahresbeitrag 48,00 zuzüglich einer Aufnahmegebühr von 20,00)
Von Betriebsfremden sind insgesamt 80,00 zu zahlen (Jahresbeitrag 60,00
zuzüglich einer Aufnahmegebühr von 20,00).
Erfolgt der Eintritt später als im Januar, wird der Jahresbeitrag anteilig für jeden
Monat der Mitgliedschaft im Eintrittsjahr errechnet (pro Monat 4,00€ für üstra-
Mitarbeiter und 5,00€ für Betriebsfremde).
1.8 Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag müssen nach Einweisung an allen
Geräten durch einen Trainer (Spartenleitung) der Sparte Fitness (Süd) von
jedem Mitglied umgehend auf das Konto der Sparte überwiesen werden.
Danach erhält das Mitglied die Magnetkarte.
Der Fitnessausweis ist bei jedem Training mitzuführen und bei Aufforderung der
Spartenleitung vorzuzeigen.
1.9 Bei Verlust oder Defekt der Karte ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€uro fällig
1.9.1 Von jedem Mitglied wird bei Aufnahme ein Foto für die ldentifizierung in die
Mitgliedersoftware integriert.
2. Beitragszahlung
2.1 Die Beitragszahlung muss bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres im Voraus
durch Überweisung bezahlt werden.
Ist der Beitrag bis zum 31. Dezember (Tag der Wertstellung) nicht eingegangen,
erfolgt der Ausschluss aus der Sparte (am 1. Januar werden nur Magnetkarten
der Beitragszahler freigeschaltet)
Erfolgt die Beitragszahlung nach dem 01.01. wird die Aufnahmegebühr von 20,00 € erneut fällig.
2.2 Wehrpflichtige sind für die Zeit ihres Wehrdienstes von der Beitragszahlung
befreit. Der Einberufungsschein ist der Spartenleitung vorzulegen.
2.3 Die Spartenleitung (Spartenleiter, Stellvertreter und Kassenführer, Gerätewart, Ehrenmitglieder) #
sind von der Beitragszahlung ausgenommen.
3. Austritt
3.1 Der Austritt aus der Sparte Fitness (Süd) ist der Spartenleitung schriftlich
mitzuteilen.
Bei einer frühzeitigen schriftlichen Kündigung sowie bei schriftlicher Kündigung
wegen Krankheit wird der bereits gezahlte Beitrag ab dem Kündigungstermin
zurückerstattet.
4. Türöffnung
4.1 Es ist verboten, ohne Absprache mit der Spartenleitung fremde Personen in den
Fitnessraum mitzunehmen oder die Magnetkarte an Nichtmitglieder
weiterzugeben.
5. Sparten-Jahreshauptversammlung
5.1 Die Sparten-Hauptversammlung findet einmal im Jahr mit einem
Vorstandsmitglied der üstra-Sportgemeinschaft statt. Dort können alle
Mitglieder die Berichte des Spartenvorstandes verfolgen, den Spartenvorstand
wählen oder sich selbst zur Wahl stellen und ihre Meinung über die Arbeit des
Vorstandes, über Geräte und Trainingsräume äußern.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Sparte Fitness.
5.2 Betriebsfremde Mitglieder der Sparte Fitness Süd dürfen nicht in den Vorstand
der Sparte Fitness Süd gewählt werden (1 .Spartenleiter, stellvertretender
Spartenleiter und Kassenführer). Sollten sich keine üstra-Mitarbeiter zur Wahl
stellen, dürfen auch Betriebsfremde in die Spartenleitung gewählt werden. Ausnahme, der1.Spartenleiter muss ein Üstra Angehöriger sei.
(Beschluss vom 28.10.2009)
5.3 Die Spartenleitung vertritt die Interessen der Sparte Fitness (Süd) eigenständig
und gemeinsam. (z.B. Anschaffungen usw.)
5.4 Die Spartenleitung besteht aus 3 Mitgliedern (Spartenleiter, stellvertretender
Spartenleiter, Kassenführer)
5.5 Zum erweiterten Vorstand gehört ab sofort der :Gerätewart
Beschluss Satzungsänderung vom 01.11.2012
6. Benutzung der Trainings- und Duschräume
6.1 Die Benutzung der Trainingsgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
6.2 Die Trainingsräume können von jedem Mitglied zu jeder Zeit genutzt werden
und müssen nach Verlassen geschlossen werden.
ln den Trainingsräumen sind Trainingsanzug und Turnschuhe vorgeschrieben.
Die Räume sind von jedem Mitglied aufgeräumt zu verlassen, d.h. alle
benutzten Hanteln und Gewichte sind wieder auf die dafür vorgesehenen
Vorrichtungen zurückzulegen.
Aus hygienischen Gründen ist es notwendig, sich beim Training ein Handtuch
unter den Körper zu legen. Schweißrückstände sollten selbstverständlich sofort
entfernt werden.
Mit allen Geräten ist sorgfältig umzugehen. Beschädigungen sowie
Funktionsstörungen an den Geräten sollten sofort der Spartenleitung gemeldet
werden, damit diese beseitigt werden können.
6.3 Der Trainingsraum wird Video überwacht.
die Daten werden werden vier Wochen aufbewahrt und danach gelöscht.
Die Daten können nur vom 1.u. 2.Spartenleiter gesichtet werden.
Die Daten dienen aussschließlich für den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes.
7. Allgemeines
7.1 Wichtige lnformationen sowie Termine für Veranstaltungen, Feiern und die
Jahreshauptversammlung werden am schwarzen Brett oder im Internet unter www.fitness-mittelfeld.de bekanntgegeben.
7.2 Adressen- und Telefonnummer- Änderungen der Mitglieder müssen der
Spartenleitung und der üstra-Sportgemeinschaft mitgeteilt werden.
7.3 Bel Verstoß gegen die Satzung erfolgt sofortiger Ausschluss aus der Sparte.
7.4 Die Spartenleitung aktuell seit November 2018:
Spartenleiter : Wolfgang Smit
stellv.Spartenleiter: Thorsten Polzin / Frank Schulz
Kassenwart: Wolfgang Smit
Sparte Fitness (Süd)
Die Spartenleitung